Rechtliches

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Golden Vibez Management GmbH. Teil A gilt für Brands, Teil B für Creator.

Teil A: Für Brands Teil B: Für Creator

Stand: Oktober 2026

Teil A: AGB für Brands

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Golden Vibez Management GmbH, Rüdesheimer Str. 40, 65239 Hochheim am Main („Golden Vibez“), für Aufträge von Unternehmen („Auftraggeber“).

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Golden Vibez und Auftraggebern über Influencer-Marketing-Leistungen.
  2. Sie gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Golden Vibez ihnen in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot, gehen diesen AGB vor.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote von Golden Vibez sind freibleibend und 30 Tage gültig.
  2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform annimmt (z. B. per E-Mail oder digitaler Signatur).
  3. Eine Aufstellung einzelner Creator-Honorare ist nicht Teil des Angebots. Das Angebot nennt das Gesamtbudget und die Agenturgebühr.

§ 3 Leistungen

  1. Golden Vibez plant und steuert Influencer-Kampagnen: Strategie, Auswahl und Buchung von Creatorn, Briefing, Verträge mit Creatorn, Freigabeprozess, Kampagnenbegleitung und Auswertung. Weitere Bausteine (z. B. Workshops, Paid-Ads-Betreuung, Content-Produktion) nur, wenn im Angebot vereinbart.
  2. Golden Vibez schuldet die sorgfältige Durchführung der vereinbarten Leistungen, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Reichweiten, Views, Klicks oder Umsätze sind Prognosen und keine Zusagen, sofern nicht ausdrücklich als Garantie vereinbart.
  3. Golden Vibez darf Dritte einsetzen, insbesondere Creator. Die Verantwortung für die Leistungen gegenüber dem Auftraggeber bleibt bei Golden Vibez.

§ 4 Ablauf und Mitwirkung

  1. Der Auftraggeber liefert rechtzeitig alle Informationen, Materialien und Produkte, die für die Kampagne nötig sind, und benennt eine feste Ansprechperson.
  2. Produkte für Creator stellt der Auftraggeber kostenfrei bereit. Versand und Verlust auf dem Versandweg trägt der Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart.
  3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass Produkte, Werbeaussagen und Materialien rechtmäßig sind (z. B. Heilmittelwerbegesetz, Health-Claims-Verordnung, Kosmetikrecht) und keine Rechte Dritter verletzen.
  4. Verzögert sich die Kampagne, weil Mitwirkung fehlt, verschieben sich Termine entsprechend. Mehraufwand kann Golden Vibez nach Aufwand berechnen.

§ 5 Auswahl der Creator

  1. Golden Vibez schlägt Creator vor. Kein Creator wird ohne Zustimmung des Auftraggebers gebucht.
  2. Fällt ein Creator aus (z. B. Krankheit, Kontosperre, Vertragsbruch), stellt Golden Vibez einen gleichwertigen Ersatz oder schreibt das anteilige Budget gut.
  3. Creator sind keine Erfüllungsgehilfen für eigene Meinungsäußerungen außerhalb der Kampagne. Für sonstige Inhalte auf ihren Kanälen haftet Golden Vibez nicht.

§ 6 Freigabe

  1. Creator-Inhalte werden dem Auftraggeber vor Veröffentlichung zur Freigabe vorgelegt, sofern nicht anders vereinbart.
  2. Inhalte werden spätestens 3 Werktage vor dem geplanten Posting zur Freigabe vorgelegt. Der Auftraggeber gibt frei oder teilt Änderungswünsche gebündelt mit. Pro Inhalt ist eine Korrekturrunde enthalten. Weitere Runden sind möglich, wenn der Creator zustimmt, und können Mehrkosten auslösen.
  3. Ändert der Auftraggeber nach Freigabe das Briefing, trägt er dadurch entstehende Mehrkosten.

§ 7 Werbekennzeichnung

  1. Golden Vibez verpflichtet die Creator zur Kennzeichnung nach § 5a Abs. 4 UWG und den Vorgaben der Medienanstalten und prüft die Kennzeichnung bei der Freigabe.
  2. Der Auftraggeber verlangt keine Veröffentlichung ohne Kennzeichnung und keine Werbeaussagen, die gegen Gesetze verstoßen.

§ 8 Vergütung und Zahlung

  1. Die Vergütung besteht aus dem Kampagnenbudget (Creator-Honorare, Produktion, ggf. Werbebudget) und der Agenturgebühr. Die Höhe der Agenturgebühr steht im Angebot.
  2. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  3. Das Kampagnenbudget wird vor Buchung der Creator in Rechnung gestellt, bei laufenden Kampagnen monatlich im Voraus. Die Agenturgebühr wird monatlich berechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
  4. Creator werden erst gebucht, wenn das Kampagnenbudget bezahlt ist.
  5. Nach der Kampagne erhält der Auftraggeber eine Auswertung, die zeigt, was jeder Creator gekostet und gebracht hat.
  6. Aufrechnen kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

§ 9 Stornierung durch den Auftraggeber

Storniert der Auftraggeber eine Kampagne oder einzelne Creator-Buchungen, gilt:

ZeitpunktKosten
Vor Buchung der CreatorBis dahin angefallener Aufwand, höchstens 25 % der Agenturgebühr
Nach Buchung, vor Produktion50 % der betroffenen Creator-Honorare plus Agenturgebühr darauf
Nach Produktion oder Freigabe100 % der betroffenen Creator-Honorare plus Agenturgebühr darauf

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Bereits versandte Produkte werden nicht zurückgefordert, sofern nicht anders vereinbart.

§ 10 Nutzungsrechte

  1. Die Rechte am Content liegen beim Creator. Der Auftraggeber erhält die Nutzungsrechte, die im Angebot oder Briefing festgelegt sind (Kanäle, Dauer, Gebiet, organisch oder als Anzeige).
  2. Ohne gesonderte Vereinbarung darf der Auftraggeber die Inhalte teilen, verlinken und für 30 Tage organisch auf eigenen Kanälen reposten. Nutzung als Anzeige (z. B. Partnership Ads, Spark Ads), auf Website, im Shop oder offline nur nach Vereinbarung und gegen Vergütung.
  3. Erweiterungen der Rechte vermittelt Golden Vibez auf Wunsch zu den dann geltenden Konditionen.
  4. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung über.

§ 11 Kundenschutz

  1. Der Auftraggeber bucht Creator, die er durch Golden Vibez kennengelernt hat, für 6 Monate nach der letzten gemeinsamen Kooperation nicht direkt oder über Dritte, sondern über Golden Vibez.
  2. Bei einem schuldhaften Verstoß zahlt der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe der Agenturgebühr, die bei Buchung über Golden Vibez angefallen wäre, mindestens 1.000 € je Verstoß. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, die Vertragsstrafe wird angerechnet.
  3. Creator, die nachweislich schon vor dem ersten Kontakt mit dem Auftraggeber zusammengearbeitet haben, sind ausgenommen.

§ 12 Reporting und Auswertung

  1. Golden Vibez berichtet während der Kampagne regelmäßig. Am Anfang finden Abstimmungen häufiger statt, oft wöchentlich, später in der Regel monatlich.
  2. Grundlage der Auswertung sind die Statistiken der Plattformen, die Creator per Screenshot oder Export liefern, sowie Codes und Tracking-Links. Für die Richtigkeit von Plattformdaten haftet Golden Vibez nicht.

§ 13 Plattformen

Instagram, TikTok, YouTube und andere Plattformen können Reichweiten, Algorithmen und Regeln jederzeit ändern sowie Inhalte oder Konten sperren. Golden Vibez hat darauf keinen Einfluss und haftet dafür nicht. In solchen Fällen gilt § 5 Abs. 2 entsprechend.

§ 14 Haftung

  1. Golden Vibez haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Golden Vibez nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens auf die Agenturgebühr des betroffenen Auftrags.
  3. Für Inhalte, Produkte und Werbeaussagen, die der Auftraggeber vorgibt oder freigibt, stellt der Auftraggeber Golden Vibez von Ansprüchen Dritter frei.

§ 15 Geheimhaltung

Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen, insbesondere Preise, Creator-Honorare, Kampagnenzahlen und Geschäftsgeheimnisse, vertraulich. Die Pflicht gilt 2 Jahre über das Vertragsende hinaus.

§ 16 Referenzen

Golden Vibez darf Name und Logo des Auftraggebers als Referenz nennen und veröffentlichte Kampagneninhalte als Beispiel zeigen. Der Auftraggeber kann dem jederzeit in Textform widersprechen. Zahlen aus der Auswertung werden nur mit Zustimmung veröffentlicht.

§ 17 Laufzeit und Kündigung

  1. Laufzeit und Kündigungsfristen stehen im Angebot. Ohne Regelung kann eine laufende Zusammenarbeit mit 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
  2. Bereits gebuchte Creator-Leistungen werden auch nach Kündigung abgewickelt und berechnet, es gilt § 9.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 18 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Wiesbaden, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
  3. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
  4. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.

Teil B: AGB für Creator

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Golden Vibez Management GmbH für die Zusammenarbeit mit nicht-exklusiven Creatorn und Influencern („Creator“).

§ 1 Worum es geht

  1. Golden Vibez vermittelt Creator an Marken („Kunden“) und begleitet Kooperationen auf Instagram, TikTok, YouTube und weiteren Plattformen.
  2. Diese AGB gelten für Creator, die sich selbst in das Creator-Portfolio eintragen. Für exklusiv betreute Creator gilt ein gesonderter Vertrag, der diesen AGB vorgeht.
  3. Individuelle Absprachen, insbesondere in der jeweiligen Kampagnenanfrage, gehen diesen AGB vor.

§ 2 Eintragung

  1. Die Zusammenarbeit beginnt mit der Eintragung über das Formular und einem Kennenlerngespräch. Ein Anspruch auf Aufnahme ins Portfolio besteht nicht.
  2. Voraussetzung sind mindestens 10.000 Follower auf mindestens einem Kanal.
  3. Der Creator muss mindestens 18 Jahre alt sein. Mit 16 oder 17 Jahren ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten nötig, die auf Anfrage nachzuweisen ist.
  4. Alle Angaben müssen wahr sein, insbesondere Follower-, Aufruf- und Zielgruppenzahlen. Der Creator versichert, keine Follower, Likes, Kommentare oder Aufrufe gekauft zu haben.
  5. Trägt eine dritte Person (z. B. Management) den Creator ein, muss sie bevollmächtigt sein und das auf Anfrage nachweisen.
  6. Änderungen der Daten teilt der Creator unverzüglich in Textform mit.

§ 3 Anfragen

  1. Passt ein Kunde, schickt Golden Vibez eine Kampagnenanfrage per E-Mail oder WhatsApp mit Leistung, Honorar, Nutzungsrechten und Terminen.
  2. Der Creator entscheidet frei, ob er eine Anfrage annimmt. Ein Anspruch auf Anfragen besteht nicht.
  3. Mit der Annahme in Textform verpflichtet sich der Creator, den Content wie angefragt zu erstellen und zu veröffentlichen. Das genannte Honorar ist der Nettobetrag, der an den Creator ausgezahlt wird.
  4. Golden Vibez kann eine Kampagne vor Beginn der Umsetzung ändern oder absagen, mit Begründung in Textform. Hat der Creator bereits produziert, wird der Aufwand angemessen vergütet.

§ 4 Freigabe und Veröffentlichung

  1. Der Creator legt den Content mindestens 3 Werktage vor dem geplanten Posting zur Freigabe vor, sofern nicht anders vereinbart. Ohne Freigabe wird nichts veröffentlicht.
  2. Pro Content ist eine Korrekturrunde enthalten. Weitere Runden nur nach Absprache.
  3. Der Content bleibt mindestens so lange online, wie in der Anfrage vereinbart, auch nach Ende der Zusammenarbeit.
  4. Golden Vibez kann die Löschung oder Anpassung veröffentlichter Inhalte verlangen, wenn sie gegen Gesetze, Rechte Dritter oder die Anfrage verstoßen. Der Creator setzt das innerhalb eines Werktags um.

§ 5 Inhalte

  1. Der Content wird für den jeweiligen Kunden erstellt und zeigt keine Konkurrenzprodukte.
  2. Marke und Produkt sind gut erkennbar, Logos nicht gespiegelt. Im Rahmen der Anfrage hat der Creator kreative Freiheit.
  3. Der Content darf keine Rechte Dritter verletzen (z. B. Musik, Bilder, Personen) und keine rechtswidrigen, beleidigenden, pornografischen oder extremistischen Inhalte enthalten.
  4. KI-generierte oder stark KI-bearbeitete Inhalte sind nur nach Absprache erlaubt und müssen gekennzeichnet werden, wenn das Gesetz oder die Plattform es verlangt.
  5. Ist der Content mangelhaft oder entspricht er nicht der Anfrage, bessert der Creator nach.

§ 6 Werbekennzeichnung

  1. Der Creator kennzeichnet jede Kooperation als Werbung nach § 5a Abs. 4 UWG: „Werbung“ oder „Anzeige“, gut sichtbar am Anfang, bei Videos zu Beginn oder durchgehend. Das Plattform-Label allein reicht nicht.
  2. Bei schuldhaft fehlender oder falscher Kennzeichnung stellt der Creator Golden Vibez und den Kunden von daraus entstehenden Ansprüchen frei.

§ 7 Produkte

  1. Produkte, die der Creator für eine Kooperation erhält, sind Teil der Vergütung, sofern nicht anders vereinbart. Für deren Versteuerung ist der Creator selbst verantwortlich.
  2. Wird der Content nicht oder nicht rechtzeitig veröffentlicht, schickt der Creator die Produkte auf eigene Kosten zurück oder ersetzt ihren Wert.

§ 8 Pflichten bei Verstößen

  1. Verstößt der Creator erheblich gegen diese AGB oder die Anfrage, kann Golden Vibez die Kooperation beenden. Der Honoraranspruch entfällt dann ganz oder teilweise, je nachdem, was bereits vertragsgemäß geleistet wurde.
  2. Für Aufwand durch mangelhafte Veröffentlichungen kann Golden Vibez eine Bearbeitungspauschale von 50 € verlangen. Dem Creator bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.
  3. Golden Vibez kann die Zusammenarbeit auch beenden, wenn öffentliche Inhalte oder das Auftreten des Creators nicht zu den Werten von Golden Vibez oder der Kunden passen.

§ 9 Pflichten von Golden Vibez

  1. Golden Vibez stellt den Creator passenden Kunden vor, leitet Anfragen weiter und ist Ansprechpartner während der Kooperation.
  2. Golden Vibez zahlt das vereinbarte Honorar nach § 10.

§ 10 Honorar und Auszahlung

  1. Golden Vibez zahlt das in der Anfrage genannte Nettohonorar, sobald der Kunde bezahlt hat. Golden Vibez haftet nicht für Zahlungsausfälle des Kunden, setzt sich aber für die Zahlung ein.
  2. Ausgezahlt wird gebündelt am 1. und 15. jedes Monats per Überweisung auf das hinterlegte Konto.
  3. Für Creator mit Sitz in Deutschland erstellt Golden Vibez eine Gutschrift, auch elektronisch. Creator mit Sitz im Ausland stellen eine Rechnung. Umsatzsteuerpflicht teilt der Creator vorab mit. Für seine Steuern ist der Creator selbst verantwortlich.
  4. Widerspricht der Creator einer Gutschrift nicht innerhalb von 8 Wochen, gilt sie als akzeptiert. Golden Vibez weist in der Gutschrift darauf hin.
  5. Fehlen Daten für die Auszahlung, zahlt Golden Vibez aus, sobald sie vorliegen. Es gilt die gesetzliche Verjährung.
  6. Irrtümliche Überzahlungen meldet der Creator und zahlt sie zurück.

§ 11 Nutzungsrechte

  1. Die Rechte am Content bleiben beim Creator. Er räumt Golden Vibez das Recht ein, den Content im Umfang der Anfrage zu nutzen und dem Kunden zu übertragen (Kanäle, Dauer, Gebiet, organisch oder als Anzeige).
  2. Ohne Regelung in der Anfrage darf der Kunde den Content teilen, verlinken und für 30 Tage organisch auf eigenen Kanälen reposten. Nutzung als Anzeige, auf Website, im Shop oder offline nur nach Vereinbarung und gegen Vergütung.
  3. Golden Vibez darf veröffentlichte Inhalte mit Namensnennung als Referenz auf eigenen Kanälen und der Website zeigen. Der Creator kann dem für die Zukunft widersprechen.
  4. Der Creator darf den Content dauerhaft auf seinen eigenen Kanälen zeigen.

§ 12 Kundenschutz

  1. Kunden, die der Creator über Golden Vibez kennengelernt hat, bucht er für 6 Monate nach der letzten gemeinsamen Veröffentlichung weiter über Golden Vibez, nicht direkt oder über Dritte. Das gilt auch nach Ende der Zusammenarbeit.
  2. Fragt ein Kunde den Creator in dieser Zeit direkt an, informiert der Creator Golden Vibez.
  3. Bei einem schuldhaften Verstoß zahlt der Creator eine Vertragsstrafe, die Golden Vibez nach billigem Ermessen festlegt und die im Streitfall gerichtlich überprüft werden kann. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, die Vertragsstrafe wird angerechnet.

§ 13 Geheimhaltung

  1. Der Creator behält Kundennamen vor Veröffentlichung, Kampagnendetails und Honorare für sich, auch nach Ende der Zusammenarbeit.
  2. Ausgenommen sind Informationen, die ohnehin öffentlich sind, und Angaben, zu denen der Creator gesetzlich verpflichtet ist.

§ 14 Datenschutz

  1. Golden Vibez verarbeitet die Daten aus der Eintragung, um den Creator ins Portfolio aufzunehmen, passenden Kunden vorzuschlagen und Kooperationen abzuwickeln. Dazu gibt Golden Vibez Profildaten an interessierte Kunden weiter.
  2. Details stehen in der Datenschutzerklärung. Nach Ende der Zusammenarbeit löscht Golden Vibez die Daten auf Wunsch innerhalb von 7 Werktagen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

§ 15 Haftung

  1. Der Creator haftet für Schäden, die er vorsätzlich oder fahrlässig verursacht.
  2. Golden Vibez haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Golden Vibez nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

§ 16 Laufzeit und Ende

  1. Die Zusammenarbeit gilt pro Kampagne. Es gibt keine Exklusivität und keine Mindestlaufzeit. Der Creator darf parallel mit anderen Agenturen und direkt mit Marken arbeiten, § 12 bleibt unberührt.
  2. Der Creator kann die Zusammenarbeit jederzeit in Textform beenden. Bereits angenommene Kampagnen setzt er noch um.
  3. Nach Abschluss aller offenen Kampagnen zahlt Golden Vibez ausstehende Honorare aus.

§ 17 Änderungen dieser AGB

Golden Vibez teilt Änderungen mindestens 4 Wochen vorher in Textform mit. Widerspricht der Creator nicht, gelten sie für neue Anfragen. Auf das Widerspruchsrecht weist Golden Vibez in der Mitteilung hin.

§ 18 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Creator Kaufmann, ist Gerichtsstand Wiesbaden.
  3. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.